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"Seit mehr als 50 Jahren gibt es in Deutschland ein bewährtes staatliches Glücksspielmonopol. Dieser restriktiven Ausgestaltung ist es zu verdanken, dass Spielsucht bei Lotterien und Sportwetten, anders als beim unregulierten Markt Nikotin und Alkohol, kein Alltagsproblem ist. Es gibt zum staatlichen Monopol keine Alternative, wenn die Spielsuchtprävention und der Spieler- und Jugendschutz konsequent verfolgt werden sollen. Denn in einem geöffneten Glücksspielmarkt stehen die Gesetze des Wettbewerbs dem Ziel entgegen, eine solche gesellschaftspolitische Aufgabe effektiv zu gewährleisten. Auch wenn die private Glücksspielindustrie es nicht wahrhaben mag, der zum 1.1.2008 in Kraft getretene Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland wird den Weg des verantwortungsvollen Spiels im Sinne der Spielsuchtprävention und des Spielerschutzes konsequent weitergehen. Er setzt gleichzeitig die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 um und sorgt für die notwendige Rechtssicherheit."
Dr. Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer von Lotto Hessen
Europa vertraut auf das Glücksspielmonopol



  In Europa
  gibt es in
  nahezu allen
  Ländern
  staatliche
  Glückspiel-
  monopole.
 
"Im Falle einer Kommerzialisierung des Glücksspiels würde es zu einem unkontrollierten Wildwuchs privater Wettanbieter und Wettbüros kommen. Deshalb muss das staatliche Monopol soweit wie möglich erhalten werden."
Sabine Bätzing, Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mitglied des Deutschen Bundestages
"Der Europäische Gerichtshof hat in mehreren Urteilen festgehalten, dass Monopole der einzelnen Mitgliedstaaten zulässig sind, weil es sich beim Glücksspiel nicht um eine beliebige Dienstleistung handelt. Eine Beschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit wird dann als gemeinschaftsrechtkonform akzeptiert, wenn sie durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist."
Prof. Dr. Torsten Stein, Universität des Saarlandes
"Glücksspiel bringt nicht nur die Aussicht auf großen Gewinn, sondern auch das Risiko der Verschuldung und der Spielsucht mit sich. Es darf nicht sein, dass private Unternehmen die Spielleidenschaft der Bevölkerung gezielt anheizen und damit Profite erzielen, während die sozialen Folgen übermäßigen Spiels wie Überschuldung, Spielsucht oder Begleitkriminalität die Allgemeinheit trägt."
Renate Schmidt, Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesfamilienministerin a.D.
 
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