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"Seit mehr als 50 Jahren gibt es in Deutschland ein bewährtes staatliches Glücksspielmonopol. Dieser restriktiven Ausgestaltung ist es zu verdanken, dass Spielsucht bei Lotterien und Sportwetten, anders als beim unregulierten Markt Nikotin und Alkohol, kein Alltagsproblem ist. Es gibt zum staatlichen Monopol keine Alternative, wenn die Spielsuchtprävention und der Spieler- und Jugendschutz konsequent verfolgt werden sollen. Denn in einem geöffneten Glücksspielmarkt stehen die Gesetze des Wettbewerbs dem Ziel entgegen, eine solche gesellschaftspolitische Aufgabe effektiv zu gewährleisten. Auch wenn die private Glücksspielindustrie es nicht wahrhaben mag, der zum 1.1.2008 in Kraft getretene Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland wird den Weg des verantwortungsvollen Spiels im Sinne der Spielsuchtprävention und des Spielerschutzes konsequent weitergehen. Er setzt gleichzeitig die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 um und sorgt für die notwendige Rechtssicherheit."
Dr. Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer von Lotto Hessen
Europa vertraut auf das Glücksspielmonopol



  In Europa
  gibt es in
  nahezu allen
  Ländern
  staatliche
  Glückspiel-
  monopole.
 
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